10. Vorübergehendes Kennzeichen
Der Begriff des gelben Kurzzeitkennzeichens deutet bereits auf seine begrenzte Nutzungsdauer hin. Dieses Kennzeichen ermöglicht die temporäre Inbetriebnahme eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr, jedoch nicht länger als für einen Zeitraum von höchstens fünf Tagen. Es findet insbesondere bei Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten Anwendung und ist somit eine praktische Option für kurzfristige Einsätze.
Wichtig ist zu betonen, dass selbst für die Verwendung dieses Kennzeichens eine Kfz-Haftpflichtversicherung sowie eine bestandene Hauptuntersuchung erforderlich sind. Dies gewährleistet, dass die gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsstandards auch bei vorübergehender Nutzung eingehalten werden. Das gelbe Kurzzeitkennzeichen ist somit eine nützliche Lösung für zeitlich begrenzte Situationen, bei denen ein vollständiges, dauerhaftes Kennzeichen nicht erforderlich ist.