Anfragen und Erklärungen bezüglich des roten Kennzeichens und mehr

7. Europäisches Kennzeichen

Bild: Imago / MiS

Das Europäische Kennzeichen, das seit 1994 in Deutschland im Einsatz ist, dürfte den meisten von euch vertraut sein. Seine Einführung diente dazu, die Verbundenheit Deutschlands mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu symbolisieren. Es ist zweifellos das am häufigsten auf deutschen Straßen anzutreffende Kennzeichen.

Vor der Einführung des Euro-Kennzeichens gab es das sogenannte DIN-Kennzeichen, das zwar nach wie vor rechtsgültig ist, jedoch nicht mehr neu vergeben wird. Das DIN-Kennzeichen, benannt nach den deutschen Industrienormen, hatte eine lange Tradition, wurde jedoch aufgrund der europäischen Harmonisierung und Standardisierung der Kennzeichen durch das Euro-Kennzeichen abgelöst. Dieser Wechsel spiegelt die fortschreitende Integration Deutschlands in die Europäische Union wider und markiert einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der deutschen Kennzeichnungssysteme für Fahrzeuge.

8. Umweltkennzeichen

Bild: Imago / Heike Schreiber-Braun

Eventuell bist du schon gelegentlich auf dieses Kennzeichen gestoßen: Es dient zur Kennzeichnung von steuerbefreiten Kraftfahrzeugen, insbesondere solchen aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Zudem tragen Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen das grüne Nummernschild. Wichtig ist zu beachten, dass diese Fahrzeuge ausschließlich für den steuerbefreiten Zweck genutzt werden dürfen.

Das grüne Kennzeichen markiert eine Sonderregelung für diese Fahrzeuge, die in der Regel nicht dem gleichen steuerlichen Rahmen wie konventionelle Kraftfahrzeuge unterliegen. Es ist ein Erkennungsmerkmal für Fahrzeuge, die primär für gemeinnützige, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke verwendet werden und nicht für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die steuerlichen Vorteile dieses Kennzeichens ausschließlich für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.

9. Historisches Kennzeichen

Bild: Imago / Stephan Görlich

Das H-Kennzeichen, das ursprünglich ausschließlich an Oldtimer vergeben wurde, definiert gesetzlich Oldtimer als Fahrzeuge, „die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und in einem guten Erhaltungszustand sind“.

Seit 2017 besteht außerdem die Möglichkeit, dieses Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen zu verwenden. Dabei können Fahrzeuge, die die Kriterien für ein H-Kennzeichen erfüllen, für eine begrenzte Zeitspanne im Jahr angemeldet werden und somit saisonal genutzt werden. Dies bietet Oldtimer-Besitzern die Flexibilität, ihre Fahrzeuge während bestimmter Zeiträume zu genießen und sie in den übrigen Zeiten des Jahres sicher zu lagern oder zu warten.