8. Umweltkennzeichen
Eventuell bist du schon gelegentlich auf dieses Kennzeichen gestoßen: Es dient zur Kennzeichnung von steuerbefreiten Kraftfahrzeugen, insbesondere solchen aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Zudem tragen Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen das grüne Nummernschild. Wichtig ist zu beachten, dass diese Fahrzeuge ausschließlich für den steuerbefreiten Zweck genutzt werden dürfen.
Das grüne Kennzeichen markiert eine Sonderregelung für diese Fahrzeuge, die in der Regel nicht dem gleichen steuerlichen Rahmen wie konventionelle Kraftfahrzeuge unterliegen. Es ist ein Erkennungsmerkmal für Fahrzeuge, die primär für gemeinnützige, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke verwendet werden und nicht für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die steuerlichen Vorteile dieses Kennzeichens ausschließlich für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.