6. Wer muss privat Schnee schippen?
In Deutschland gilt die Regel, dass Personen, die öffentliche Straßen oder Grundstücke besitzen, für deren Sicherheit verantwortlich sind. Dies schließt auch das Schneeräumen und Streuen im Winter ein. Das Prinzip lautet: Eigentum verpflichtet. Es ist wichtig, den Weg zum Haus und in der Regel auch den Bürgersteig davor frei zu halten, um beispielsweise Verletzungen von Zustellern zu verhindern. Diese Verpflichtungen sind in den Ortsatzungen der Städte und Gemeinden in Deutschland festgelegt. Dort wird auch geregelt, zu welchem Zeitpunkt Anlieger ihre Räumpflicht erfüllen müssen.
Wer sich nicht an die Räumvorschriften hält, riskiert eine Geldbuße. In vielen Kommunen können diese Bußgelder mehrere Hundert Euro betragen, und an einigen Orten können sie sogar mehrere Tausend Euro erreichen. Die örtlichen Satzungen legen auch fest, in welcher Breite die Gehwege geräumt werden müssen, wobei üblicherweise ein bis 1,50 Meter Breite vorgeschrieben ist.