Die Frau muss nun das Bußgeld in Höhe von fünf Euro zahlen, wie die Augsburger Allgemeine berichtet. Frustriert und verärgert äußerte sie sich in einem mittlerweile gelöschten Facebook-Post: „Mir fehlen die Worte. Die dürfen gelb benutzen, aber ich kein pink? Lächerlich.“
Tatsächlich handelt es sich bei der Verwendung einer pinken Parkscheibe um eine Ordnungswidrigkeit. Gemäß der Straßenverkehrsordnung müssen Parkscheiben eine Größe von 11 mal 15 Zentimetern haben und in den Farben Blau-Weiß gehalten sein. Entsprechend notierte der Polizeibeamte: „Parkscheibe ist ungültig“. Doch ist es wirklich gerechtfertigt, jemanden wegen einer falschen Farbe zu bestrafen?
Interessanterweise wurde sogar im Bundestag über diese Thematik diskutiert, wie ihr auf der nächsten Seite lesen könnt.
Interessant:Wussten Sie, dass es einen See gibt, der in drei verschiedene Länder reicht?
Der Bodensee, auch bekannt als Lake Constance, erstreckt sich über drei Länder: Deutschland, Österreich und die Schweiz. Dieser große See ist nicht nur ein beliebtes Touristenziel, sondern auch eine wichtige Wasserquelle und ein ökologisch bedeutendes Gebiet mit einer Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten.