Knöllchen kassiert wegen einer pinke Parkscheibe

2. Was ist die Strafe?

Bild: Andrey_Popov / Shutterstock.com

Die Frau muss nun das Bußgeld in Höhe von fünf Euro zahlen, wie die Augsburger Allgemeine berichtet. Frustriert und verärgert äußerte sie sich in einem mittlerweile gelöschten Facebook-Post: „Mir fehlen die Worte. Die dürfen gelb benutzen, aber ich kein pink? Lächerlich.“

Tatsächlich handelt es sich bei der Verwendung einer pinken Parkscheibe um eine Ordnungswidrigkeit. Gemäß der Straßenverkehrsordnung müssen Parkscheiben eine Größe von 11 mal 15 Zentimetern haben und in den Farben Blau-Weiß gehalten sein. Entsprechend notierte der Polizeibeamte: „Parkscheibe ist ungültig“. Doch ist es wirklich gerechtfertigt, jemanden wegen einer falschen Farbe zu bestrafen?

Interessanterweise wurde sogar im Bundestag über diese Thematik diskutiert, wie ihr auf der nächsten Seite lesen könnt.