1. Grundsatz: Überholen nur links – mit wenigen Ausnahmen

Die StVO schreibt klar vor: Auf Autobahnen wird grundsätzlich links überholt. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Doch es existieren Ausnahmen, bei denen das Rechtsüberholen ausdrücklich erlaubt ist – etwa bei abgehenden Fahrstreifen, Einfädelungsspuren oder im zähfließenden Verkehr.
Wichtig: Diese Regeln gelten nur in klar definierten Szenarien. Wer außerhalb dieser Zonen rechts vorbeifährt, handelt ordnungswidrig. Das bedeutet: Auch bei scheinbar flüssigem Verkehr kann ein falsch verstandener Überholvorgang erhebliche Rechtsfolgen nach sich ziehen.