5. Können Autokosten geteilt werden?
Steht ausreichend Platz in seinem Auto zur Verfügung, kann man für regelmäßige Fahrten beispielsweise zur Arbeit oder auf eine längere Strecke jemanden mitnehmen. Man bildet eine Fahrgemeinschaft. Der Versicherungsschutz stellt kein Problem dar, solange man sich lediglich die Unkosten bezahlen lässt.
Dafür wird auch kein Personenbeförderungsschein benötigt. Im Internet gibt es verschiedene Möglichkeiten, Fahrten anzubieten. Es wird sich immer jemand finden, der das Angebot gerne in Anspruch nimmt, da auch derjenige durch eine solche Fahrgemeinschaft Geld sparen kann. Darüber hinaus ist es auch noch gut für die Umwelt.