Unzulässige Verlängerung
Prinzipiell kann es jede noch so eigenwillige Konstruktion auf die Straße schaffen, solange der TÜV am Ende grünes Licht dafür gibt. Dazu zählen auch Sonderanfertigungen und Fahrzeuge mit besonderen Maßen. Der folgende Hobby-Fahrzeugbauer hat sein Gefährt kurzerhand verlängert, indem er einen weiteren Mittelteil einfügte.
Dadurch verändern sich die Fahreigenschaften des Fahrzeugs natürlich erheblich. Wichtige Faktoren für die gesamte Stabilität und Sicherheit wurden dadurch verändert und müssen in ihrer neuen Abstimmung auf jeden Fall durch den TÜV überprüft und abgenommen werden. Ob dies am Ende der Fall sein wird, ist jedoch fraglich.