Umtausch des Führerscheins: Welche Fristen gelten für wen?
2. Umtausch von Führerscheinen vor dem 31. Dezember 1998
Bild: Imago / Zoonar
Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, unterliegen bestimmten Umtauschfristen, die nach dem Geburtsjahr des Inhabers festgelegt sind. Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen. Für diejenigen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2022.
Personen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, haben Zeit bis zum 19. Januar 2023. Wenn du zwischen 1965 und 1970 geboren wurdest, ist der Umtausch bis zum 19. Januar 2024 erforderlich. Für Führerscheininhaber, die 1971 oder später geboren wurden, gilt der 19. Januar 2025 als Stichtag für den Umtausch.
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