1. Muss man Winterreifen aufziehen?
In Deutschland herrscht keine generelle Winterreifenpflicht, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass Winterreifen nur bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben sind. Die Faustregel „von Oktober bis Ostern“ hat keine rechtliche Bedeutung. Die gesetzliche Anforderung verlangt mindestens 1,6 mm Restprofil, aber es werden bis zu 4 mm empfohlen.
Bei Verstößen droht dem Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro, bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind es 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Dem Halter des Fahrzeugs können 75 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt in Flensburg auferlegt werden.