1. Badeplattform auf Rädern
Bei diesem Exemplar wäre sich die Prüfstelle keineswegs im Klaren darüber, welche Zulassung vergeben werden soll. Ebenso ist fraglich, ob der Fahrer für dieses „Ding“ überhaupt eine Lizenz besitzt. Es könne gut sein, dass „es“ nur mit einem Bootsführerschein bewegt werden darf.
Das Gerät besitzt nämlich vorn eine Badeplattform, wie sie nur an Luxus-Jachten zu finden sind. Ebenso sind links und rechts Beiboote unter den Türen montiert, die hochseetauglich sein dürften. Die Schwimmstabilisatoren über den Rädern und der riesige Flügel hinten auf das Partydeck deuten jedoch darauf hin, dass es sich um ein Schnellboot handelt.