Rechts überholen auf der Autobahn? Ja – aber nur unter klaren Bedingungen

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Viele Autofahrer kennen die goldene Regel: Überholt wird links – vor allem auf der deutschen Autobahn. Wer rechts vorbeizieht, riskiert Bußgeld und Punkte. Doch es gibt Ausnahmen, die nur wenigen bekannt sind, aber entscheidend sein können – besonders im dichten Verkehr oder bei Ausfahrten.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt unter bestimmten Umständen zu, was sonst verboten ist: das Rechtsüberholen. Doch die Bedingungen sind eng gefasst – wer sie überschreitet, zahlt schnell dreistellig und sammelt Punkte in Flensburg. Wir erklären, ab wann das Rechtsüberholen erlaubt ist – und wann es teuer wird.

1. Grundsatz: Überholen nur links – mit wenigen Ausnahmen

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Die StVO schreibt klar vor: Auf Autobahnen wird grundsätzlich links überholt. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Doch es existieren Ausnahmen, bei denen das Rechtsüberholen ausdrücklich erlaubt ist – etwa bei abgehenden Fahrstreifen, Einfädelungsspuren oder im zähfließenden Verkehr.

Wichtig: Diese Regeln gelten nur in klar definierten Szenarien. Wer außerhalb dieser Zonen rechts vorbeifährt, handelt ordnungswidrig. Das bedeutet: Auch bei scheinbar flüssigem Verkehr kann ein falsch verstandener Überholvorgang erhebliche Rechtsfolgen nach sich ziehen.

2. Abgehende Fahrstreifen: Hier ist Rechtsüberholen erlaubt

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Eine der bekanntesten Ausnahmen ist in § 7a Abs. 1 StVO geregelt. Demnach darf auf sogenannten abgehenden Fahrstreifen rechts überholt werden – etwa, wenn sich Fahrspuren von der Hauptfahrbahn abzweigen.

Sobald die breite Leitlinie (Zeichen 340) beginnt, darf man auf dem abgehenden Streifen schneller fahren als auf der Hauptfahrbahn. Das gilt besonders für Autobahnabfahrten oder parallele Fahrbahnen, die sich klar abgrenzen. Doch Vorsicht: Diese Regelung greift nicht für Ausfädelungsspuren – hier gelten strengere Vorschriften, die oft missverstanden werden.

3. Einfädelungsstreifen: Rechte Spur darf schneller sein

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Auch auf Einfädelungsspuren, etwa bei Autobahnauffahrten, kann Rechtsüberholen erlaubt sein. Sobald sich eine eigene Fahrspur gebildet hat, die nicht mehr zur Hauptfahrbahn zählt, darf auf dieser rechts schneller gefahren werden. Dies ergibt sich aus derselben Vorschrift wie bei abgehenden Streifen.

Entscheidend ist: Es muss sich um eine eigenständige Spur handeln, nicht um einen Seitenstreifen oder eine Haltebucht. Wer auf solchen Einfädelungsstreifen rechts überholt, ohne dass ein Fahrstreifenwechsel erfolgt, bewegt sich rechtlich auf sicherem Terrain – vorausgesetzt, der Verkehr erlaubt es.

4. Stau und zähfließender Verkehr: Hier zählt die Differenz

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Ein besonders praxisrelevanter Fall ist der Stau oder stockender Verkehr. Laut § 7 Abs. 2 StVO ist Rechtsüberholen dann erlaubt, wenn sich der linke Fahrstreifen deutlich langsamer bewegt. Der ADAC konkretisiert: Steht die linke Spur, darf rechts mit bis zu 20 km/h überholt werden.

Rollt der linke Verkehr mit maximal 60 km/h, darf rechts mit bis zu 80 km/h vorbeigefahren werden. Dabei zählt nicht die absolute Geschwindigkeit, sondern die Differenz – sie darf nicht mehr als 20 km/h betragen. Wird dieses Limit überschritten, droht Bußgeld.

5. Die Unterschiede bei Ausfädelungsspuren

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Nicht jede rechte Spur ist gleich: Besonders Ausfädelungsspuren werden von der StVO anders behandelt als abgehende Fahrstreifen. Hier ist kein Rechtsüberholen erlaubt, wenn es nur dem Zweck dient, schneller als der Hauptverkehr zu fahren.

Nur bei stockendem Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn kann eine Ausnahme gelten. Wichtig: Wer auf Ausfädelungsspuren mit höherem Tempo fährt, obwohl der Verkehr links fließt, begeht einen Verstoß. Diese feinen Unterschiede sorgen immer wieder für Verwirrung – und für Bußgelder bei vermeintlich erlaubten Manövern.

6. Was bei Regelverstoß droht: Zahlen und Punkte

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Wer rechts überholt, obwohl keiner der erlaubten Fälle greift, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Innerorts liegt das Bußgeld bei 60 Euro, außerhalb sogar bei 128,50 Euro – plus einem Punkt in Flensburg.

Wird durch das Rechtsüberholen ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich die Strafe auf 148,50 Euro. Kommt es gar zum Unfall, werden 173,50 Euro fällig. Das macht deutlich: Wer sich nicht sicher ist, ob er rechts überholen darf, sollte es lieber unterlassen – denn ein Verstoß kann teuer und gefährlich werden.

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Biolumineszenz ist die Fähigkeit einiger Lebewesen, Licht durch chemische Reaktionen in ihrem Körper zu erzeugen. Beispiele sind Glühwürmchen, Tiefseefische und bestimmte Quallenarten. Diese Fähigkeit dient verschiedenen Zwecken, wie der Anlockung von Partnern, der Abwehr von Feinden oder der Tarnung. Die chemischen Prozesse hinter der Biolumineszenz sind ein faszinierendes Forschungsgebiet.